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Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)

vom 27. April 1953 (BGBl. I 157), zuletzt durch Art. 4 Abs. 1 G zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt pp. 2021 (BGBl. I 850, 853).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0152

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