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Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungszustellungsgesetz – LVwZG)

vom 3. Juli 2007 (als Art. 1 Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts des Landes Bd-W 2007 – GBl. 293 –), zul. geänd. durch Art. 2 G zur Änderung des LVwVfG und anderer Gesetze 2021 (GBl. 181, 182)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0072_004

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