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Vorbemerkung zu § 86

Im Konzept des PersVG 1955 waren Mitwirkung und Mitbestimmung besondere Verfahren für als besonders bedeutsam bewertete Maßnahmen der Dienststelle. Entsprechend war die Anhörung des Personalrats mit anschließender Entscheidung der Dienststelle quasi die Grundform der Beteiligung. Schon im PersVG 1955 verzichtete der Gesetzgeber hierzu auf eine Verfahrensbeschreibung.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0086

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