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BAG klärt Eingruppierungsvoraussetzungen für Oberärzte nach dem TV-Ärzte/TdL und TV-Ärzte/VKA

Der für Eingruppierungsstreitigkeiten zuständige 4. Senat des BAG hat am 9.12.2009 in sieben Eingruppierungsklagen erstmals zu den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen der im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzten an Universitätskliniken (TV-Ä/TdL) vom 30.10.2006 und im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (TV-Ä/VKA) vom 17. August 2006 neu geschaffenen eigenständigen Entgeltgruppen für Oberärzte Stellung genommen und damit der Praxis für die neu eingeführten Begriffe der Teilbereiche und medizinischen Verantwortung verbindliche Auslegungsregeln vorgegeben. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Klagen abgewiesen. Nur im Verfahren 495/08 wurde die Revision gegen das Urteil des LAG zurückgewiesen, das seinerseits schon die Berufung gegen das der Klage stattgebende Urteil des ArbG zurückgewiesen hatte. Im Verfahren 568/07 wurde das Urteil des LAG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurückverwiesen, da die tatsächlichen Feststellungen für eine abschließende Entscheidung des BAG nicht ausreichend waren.

Seiten 244 - 249

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.07.2011.244

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