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Inhalt der Ausgabe 03/2018

Editorial

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Inhalt

Ständige Mitarbeiter / Impressum

Inhaltsverzeichnis

Beiträge

E-government – eine kritische Zwischenbilanz

Die Digitalisierung von Verwaltungsaktivitäten (e-government) ist eine große Herausforderung für die öffentliche Verwaltung und eine große Chance für mehr Transparenz, vielleicht auch mehr Akzeptanz des Verwaltungshandelns sowie ein wichtiger Beitrag zum Abbau unnötiger Bürokratie. Doch um die Fortschritte ist es in Deutschland nicht besonders gut bestellt. Dass mehr möglich ist, zeigt ein Blick über die Grenzen, z. B. nach Österreich. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem neuen Personalausweis hinkt weit hinter den Erwartungen zurück; ein medienbruchfreier elektronischer workflow, wie er mit dem Einheitlichen Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie beabsichtigt war, ist ausgeblieben.

Der „maßnahmebezogene“ Antrag im Beschlussverfahren unter besonderer Berücksichtigung des LPVG NRW

Von Seiten der Personalräte wird immer wieder die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass es ihnen im Fall des Obsiegens mit einem Feststellungsantrag in einem Beschlussverfahren an ausreichenden Mitteln fehle, die gerichtliche Entscheidung auch tatsächlich durchzusetzen. Deshalb wird das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren von ihnen auch häufig als „stumpfes Schwert“ bezeichnet.

Rechtsprechung

Wahlanfechtung wegen falscher Mitgliederzahl

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.8.2017 – OVG 60 PV 2.17 –

Mitbestimmung bei vorübergehenden dienstlichen Verwendungen

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl.v. 17.8.2017 – OVG 60 PV 1.17 –

Orchester als verselbstständigte Dienststelle

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.9.2017 – 20 A 1002/17.PVL–

Zur Mitbestimmung bei Ankerwerten in Beurteilungsrichtlinien

VG Wiesbaden, Beschl. v. 28.4.2016 – 23 K 1758/15.WI.PV –

Institutioneller Rechtsmissbrauch bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen

BAG, Urt. v. 17.5.2017 – 7 AZR 420/15 –

Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz

VG Mainz, Beschl. v . 6.12.2016 – 5 K 664/16.MZ –

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