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Inhalt der Ausgabe 01/2025

Inhalt

Inhalt / Impressum

Beiträge

Die „Besonderheiten des öffentlichen Rechts“

Der Beitrag unterzieht die Figur der „Besonderheiten des öffentlichen Rechts“ im Personalvertretungsrecht einer kritischen Würdigung. Die historische Entwicklung von BetrVG und BPersVG führt zu der These, dass der Gesetzgeber etwaigen Besonderheiten des öffentlichen Rechts im Gesetzestext des BPersVG Rechnung getragen hat.

BPersVG-Vorgaben für den Landesgesetzgeber

Der Beitrag zeigt auf, welche BPersVG-Vorgaben für den Landesgesetzgeber zum Jahreswechsel 2024/2025 entfallen sind und welche praktischen Konsequenzen damit einhergehen. Es werden ferner Überlegungen dazu angestellt, ob und ggf. welche Aktivitäten durch den zukünftigen Landesreformgesetzgeber zu erwarten sind.

Die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Sitzungen des Personalrats

Der Beitrag behandelt die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen und stellt dies in den Zusammenhang mit der Durchsetzung der Interessen des Personalrats und der Regelung von Konflikten zwischen dem Personalrat und dem Leiter der Dienststelle.

Rechtsprechung

Disziplinarische Höchstmaßnahme bei fehlender Verfassungstreue

BVerwG, Urt. v. 23.5.2024 – 2 WD 13/23 – mit Anmerkung von Prof. Dr. Klaus Krebs und Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 30.

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Befristung eines Arbeitsvertrags

BAG, Urt. v. 12.6.2024 – 7 AZR 203/23 –

Eingruppierung eines langjährig freigestellten Personalratsmitglieds aufgrund fiktiver Laufbahnnachzeichnung

ArbG Gera, Urt. v. 17.9.2024 – 3 Ca 400/24 –

Personalvertretungsrechtliches Benachteiligungsverbot in Stellenbesetzungsverfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.9.2024 – 6 B 599/24 –

Pflicht der Dienststellenleitung zur Freischaltung des E-Mail-Systems zu Wahlwerbezwecken

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.11.2024 – OVG 60 PV 2/24 –

Buchbesprechungen

Ilbertz/Baßlsperger: Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder und Kommunen – Beamte, Arbeitnehmer, Richter und Soldaten

Sachs (Begr.): Grundgesetz-Kommentar

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