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Inhalt der Ausgabe 09/2024

Editorial

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Beiträge

Verstoß gegen das Lebenszeitprinzip bei politischen Beamten

Mit Beschluss vom 9.4.2024 hat das BVerfG § 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW, der es ermöglichte, Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, für verfassungswidrig erklärt.

Die Zuständigkeiten bei der Anhörung zu Personalmaßnahmen für Soldaten

Die Zuständigkeitsabgrenzung unter den Personalräten bei der Anhörung zu Personalmaßnahmen für Soldaten ist seit langem umstritten. Dies liegt an einem recht komplexen Inaneindergreifen von SBG- und BPersVG-Regelungen. Die einschlägigen Regelungen sind auslegungsträchtig.

Aus der Traum … – Zur Aufrechnung bei Besoldungs- und Versorgungsrückforderungen

Vorbei ist es nach der neuen Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 14.9.2023 – 2 A 1.22 –, PersV 2024, 185) mit der vormals so bequem empfundenen und weitgehend praktizierten Möglichkeit, etwaige Rückforderungsansprüche wegen überzahlter Besoldung oder Versorgung unbeschadet eines etwa eingelegten Widerspruchs oder einer noch anhängigen Anfechtungsklage gegen den Rückforderungsbescheid im Wege der Aufrechnung gegen laufende Besoldungs- bzw. Versorgungsansprüche zu realisieren.

Rechtsprechung

Verfassungsmäßigkeit von § 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW

BVerfG, Beschl. v. 9.4.2024 – 2 BvL 2/22 – Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Spitzlei/Lehner, PersV 2024, 388 (in diesem Heft).

Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Eignung in Stellenbesetzungsverfahren

BVerwG, Beschl. v. 26.3.2024 – 2 VR 10/23 – mit Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 418.

Zuständigkeiten bei Anhörung zu Personalmaßnahmen für Soldaten

BVerwG, Beschl. v. 25.1.2024 – 1 WB 35/23 – Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Dr. Andreas Gronimis, PersV 2024, 396 (in diesem Heft).

Maßnahme zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.5.2024 – 34 A 876/23. PVL –

Fristberechnung bei Mitbestimmungsverfahren

VG Bremen, Beschl. v. 24.5.2024 – 12 K 2527/23 – mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 430.

Buchbesprechungen/Literaturhinweise

Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Fattler/Herget/Kröll/Lenders/Noll: Bundespersonalvertretungsgesetz – Basiskommentar mit Wahlordnung

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