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Die unvollendete BPersVG-Novelle – neue Wahlen nach halb-altem Recht

Mit der Neufassung des BPersVG vom 9.6.2021 (BGBl. I S. 1614) wurde ein seit 1995 ausstehender Arbeitsauftrag der Justiz kurz vor Ende der 19. Wahlperiode abgeschlossen, wobei der Zeitplan auch damit begründet worden war, die regelmäßigen Personalratswahlen 2020 nicht stören zu wollen. Nun stehen im Mai die regelmäßigen Personalratswahlen 2024 an, ohne dass die Änderungen des BPersVG bisher inhaltlich in der Wahlordnung umgesetzt sind. Damit stören die aus dem Nebeneinander von neuem Gesetz und alter Rechtsverordnung resultierenden Wertungswidersprüche die Arbeit der Wahlvorstände im Zuge auch der regelmäßigen Wahlen 2024.

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