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Die Doppelmitgliedschaft im Personalrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Im Zuge des BPersVG 2021 hat der Bundesgesetzgeber für die Bundesebene erstmals explizit normiert, dass die gleichzeitige Mitgliedschaft im Personalrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung zulässig ist. Die Landespersonalvertretungsgesetze treffen für die einzelnen Länder insoweit unterschiedliche Regelungen. Diese uneinheitliche Rechtslage stellt der Beitrag dar und er zeigt dabei besonders das „Für und Wider“ der Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft auf.

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