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Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

§ 108 Abs. 2 BPersVG.
§ 72a Abs. 3 Satz 2, Abs. 7, § 92a Satz 2 ArbGG.
§ 139 Abs. 2 ZPO.
Art. 103 Abs. 1 GG.

Zu den Voraussetzungen, unter denen im Einzelfall das Gericht dazu angehalten sein kann, im Hinblick auf die Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die es seiner Entscheidung zugrunde zu legen beabsichtigt.

(Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)

BVerwG, Beschl. v. 10.1.2023 – 5 PB 5/22 –

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