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Stärkung oder Schwächung der Mitbestimmung durch Unionsrecht?

Die folgenden Ausführungen gehen zurück auf einen Vortrag mit dem Titel „Mehr Demokratie wagen. Mit oder ohne Rückenwind der EU? – Mitwirkungs- und Bürgerrechte stärken.“, gehalten auf einer Tagung von Verdi b + b im Februar 2012. Zum Titel der Tagung „Personalratsarbeit in Zeiten klammer Kassen“ passte noch besser der ursprüngliche vom Veranstalter vorgeschlagene kämpferische Arbeitstitel: „Der Spannungsbogen der Demokratie: Bürgerrechte contra Verwaltungsrechte, Interessenvertretung contra Exekutive.“ Nicht so sehr der latente Widerspruch zum Grundsatz des vertrauensvollen Zusammenwirkens i. S. v. § 2 Abs. 1 BPersVG, sondern der vorgegebene zeitliche Rahmen führten dazu, die unionsrechtliche Problematik in den Blick zu nehmen. Nach kurzem Rückblick auf die deutsche staatsrechtliche Debatte um die Partizipation an Verwaltungsentscheidungen (I) und auf die Debatte um den unionsrechtlichen Demokratiebegriff (II) sollen die Chancen ausgelotet werden, die sich aus der durch den Lissabonvertrag eingeführten Auswertung und Differenzierung des Demokratiebegriffes ergeben (III).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.08.2012.284

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