• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Anspruch auf Leistungsvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

§ 8, § 46 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 75 Abs. 5 BPersVG.
§ 37 Abs. 2, Abs. 4 BetrVG.
§ 611a Abs. 2 BGB.
§ 18 TVöD.
§ 11 Abs. 5 LeistungsTV-Bund.

1. Auf eine übertarifliche Leistungsvergütung, die der öffentliche Arbeitgeber des Bundes in der Zeit nach 2013 für herausragende besondere Leistungen in Anlehnung an die für Beamte geltende Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente vom 23.7.2009 gewährt, finden § 18 TVöD-Bund in der seit dem 1.1.2014 geltenden Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 9 vom 5.9.2013 und der LeistungsTV-Bund keine Anwendung. Ein freigestelltes Personalratsmitglied hat daher keinen Anspruch nach § 11 Abs. 5 LeistungsTV-Bund auf ein Leistungsentgelt ohne Leistungsfeststellung in Höhe des Durchschnittsbetrags der Beschäftigten seiner jeweiligen Entgeltgruppe.

2. Ein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Zahlung einer Leistungsvergütung für herausragende besondere Leistungen aus dem in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG geregelten Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bei Ausübung von Personalratstätigkeit i. V. m. § 611a Abs. 2 BGB setzt voraus, dass das Personalratsmitglied ohne Freistellung eine herausragende besondere Leistung erbracht hätte. Eine solche Prognose ist bei einem vollständig vom Dienst freigestellten Personalratsmitglied nahezu ausgeschlossen. Sie kann jedoch ausnahmsweise dann gerechtfertigt sein, wenn das Personalratsmitglied in der Zeit vor seiner Freistellung wiederholt eine Form der Leistungsvergütung (persönlich oder als Teammitglied) für herausragende besondere Leistungen erhalten hat oder mehrmalig eine herausragende besondere Leistung erbracht hat.

BAG, Urteil vom 26.8.2020 – 7 AZR 346/18 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abgedruckt in diesem Heft ab S. 145.

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,33 *) PDF | 8 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004