• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Anspruch der Personalvertretung auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten

§ 2 Abs. 1, Abs. 3, § 3 Satz 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 LPVG NRW.
§ 2 Abs. 2 RVG.

1. Die Kosten eines aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte durchgeführten Verfahrens, namentlich die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem solchen Verfahren, hat die Dienststelle grundsätzlich zu tragen. Eine Kostentragungspflicht entfällt erst dann, wenn das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt worden ist.
2. Machen der Personalrat oder eines seiner Mitglieder einen Anspruch auf Freistellung von Anwaltskosten in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren geltend, so ist in verfahrensmäßiger Hinsicht erforderlich, dass der Hinzuziehung des externen Rechtsanwalts ein ernsthafter Einigungsversuch mit der Leitung der Dienststelle vorausgegangen ist.
3. Zu den durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten können im Grundsatz auch solche zählen, die durch eine anwaltliche Beratung – auch eines einzelnen Personalratsmitglieds – außerhalb eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens entstanden sind. Voraussetzung für eine Kostentragungspflicht der Dienststelle ist aber stets, dass der Personalrat oder das Personalratsmitglied die Aufwendungen für notwendig, vertretbar und verhältnismäßig halten durfte.
4. Die Dienststelle hat Rechtsanwaltskosten nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung nach § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. der Anlage 1 zum RVG zu übernehmen.

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.3.2025 – 34 A 1341/23. PVL –

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 7,81 *) PDF | 9 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2025
Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004