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Benutzung eines dienststelleninternen elektronischen Kommunikationssystems für Mitteilungen des Personalrates

Gestattet der Dienststellenleiter dem Personalrat die Mitbenutzung eines dienststelleninternen E-Mail-Systems, so ist die Weiterleitung von Bekanntmachungen des Personalrates – von den Fällen strafbaren Verhaltens abgesehen – nicht vom Ergebnis einer Inhaltskontrolle abhängig; hält der Dienststellenleiter eine Veröffentlichung für unzulässig, so ist er auf die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes verwiesen.

§ 46 Abs. 3 und 4 HmbPersVG.

BVerwG, Beschl. v: 27. Oktober 2009 – 6 P 11.08 –

Seiten 187 - 190

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.05.2010.187

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