• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Keine Kostenerstattung für Schulungen bei fehlender Zuständigkeit

1. Die Dienststelle ist nur dann verpflichtet werden, die Kosten der Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zu übernehmen, wenn die Schulung objektiv für die Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist und das Personalratsmitglied die vermittelten Kenntnisse für seine Tätigkeit im Rahmen des Personalrates benötigt. Eine bloße Geeignetheit der Schulung für die Aufgaben des Personalrates, die lediglich im Rahmen des Freistellungsanspruchs nach § 46 Abs. 7 BPersVG genügt, reicht deshalb insoweit nicht aus. Objektiv erforderlich im Sinne des § 46 Abs. 6 BPersVG ist die Schulung vielmehr nur dann und insoweit, als der Personalrat ohne die Schulung des zu entsendenden Mitglieds seine personalvertretungsrechtlichen Befugnisse nicht sachgerecht wahrnehmen kann (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 14. 6. 2006, 6 P 13.05, BVerwGE 126, 122).

2. Die Dienststelle ist nach §§ 46 Abs. 6, 44 Abs. 1 BPersVG nicht verpflichtet, die Freistellung und Kostenübernahme für die Entsendung von Mitgliedern der örtlichen Personalräte der Dienststellen zu erklären, wenn die Veranstaltung allgemein- und gewerkschaftspolitische Themen betrifft und sich im Übrigen im Wesentlichen mit Themen befasst, die dem Zuständigkeitsbereich des Hauptpersonalrates unterliegen,

§§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 6 BPersVG.

VG Hamburg, Beschl. v. 7. 3. 2012 – 23 FB 12/11 –

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.11.2012.425

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,08 *) PDF | 3 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004