• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Mitbestimmungsausschluss bei künstlerisch Tätigen

1. Der Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten nach § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 3 LPVG NRW bezieht sich nicht auf den Technischen Direktor eines Theaters und nicht auf einen Gewandmeister.

2. Für die Frage, ob der Technische Direktor eines Theaters oder ein Gewandmeister eine überwiegend künstlerische Tätigkeit im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 LPVG NRW ausüben, kann nicht auf deren Funktion abgestellt werden. Vielmehr ist es erforderlich, die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit des jeweiligen Beschäftigten in den Blick zu nehmen und im Einzelnen zu untersuchen, ob und inwieweit die Tätigkeit künstlerische Elemente enthält und welches Gewicht diesen im Verhältnis zu den sonstigen Aufgaben zukommt.

3. Zu einem Einzelfall, in dem sich die Tätigkeit des Technischen Direktors eines Theaters und die einer Gewandmeisterin als überwiegend künstlerisch im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 LPVG NRW darstellen.

§ 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 NW PersVG.

OVG NRW, Beschluss vom 27.10.2006 – 1 A 464/05.PVL –

Seiten 532 - 536

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.12.2007.532

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,99 *) PDF | 5 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004