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Neuerungen durch das GKV-Modernisierungs gesetz für Angehörige des öffentlichen Dienstes

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) vom 14. 11. 2003 (BGBl. I, S. 2190) hat bereits viele Monate vor seinem Inkrafttreten (1. 1. 2004) für viel Aufregung in der Öffentlichkeit gesorgt. Diese Aufregung hat sich auch nach seinem Inkrafttreten nicht gelegt, sondern ist im Gegenteil noch schlimmer geworden.

Das Gesetz betrifft alle Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind. Es betrifft deshalb auch alle Arbeitnehmer und deren Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Das gleiche gilt natürlich auch für Rentner, die früher dem öffentlichen Dienst angehörten und Versorgungsleistungen aus diesem Bereich beziehen.

Viele der Neuregelungen beziehen sich auf das Verhältnis der gesetzlichen Krankenkassen zu ihren Vertragspartnern, also etwa Ärzten und Krankenhäusern. Hierauf wird im Rahmen des vorliegenden Aufsatzes nicht näher eingegangen. Interessant sind natürlich auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes die Regelungen, die sich auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen. Hier ist es zu wesentlichen Einschnitten gekommen. Betroffen werden Angehörige des öffentlichen Dienstes aber auch von den beitragsrechtlichen Änderungen.

Seiten 90 - 95

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.03.2004.090

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