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Pauschalvergütung von Kraftfahrern des Berliner Senats

Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts

Zu der in § 2 Abs. 1 TV-Kraftfahrer geregelten Dauer der durchschnittlichen Inanspruchnahme der Kraftfahrer gehören nicht die Pausenzeiten.

§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 5 Tarifvertrag über die Arbeitszeit und über die Pauschallöhne von Kraftfahrern vom 26. Februar 1979 in der Fassung vom 15. Dezember 1994 (TV-Kraftfahrer).

§ 14 Abs. 1 und 5; ArbZG § 3, § 7 Abs. 2 a Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G).

BAG, Urt. v. 17. Juli 2008 – 6 AZR 505/07 –

Seiten 27 - 31

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.01.2009.027

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