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Werbendes Verhalten eines Beamten für verfassungsfeindliche Bestrebungen in den sozialen Medien
Dienstrechtliche Einordnung und künftige Herausforderungen

In einem neuen Urteil hat sich das VG Düsseldorf mit nicht nur aktuellen, sondern auch juristisch sowie gesellschaftspolitisch anspruchsvollen Fragen auseinandergesetzt. In Rede stehen „Werbemaßnahmen“ eines Beamten für Björn Höcke sowie den damaligen „Flügel“ der AfD, welche die Besonderheit aufweisen, dass sie in den sozialen Medien erfolgten. Der vorliegende Besprechungsaufsatz möchte die Entscheidung des Gerichts im Lichte aktueller Entwicklungen einordnen und auf mögliche zukünftige Herausforderungen eingehen.

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