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Zur Verlängerung der aktiven Dienstzeit der Beamten bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres

Die steigende Lebenserwartung und die geringe Geburtenziffer der Bevölkerung in Deutschland führen zu deren zunehmender Überalterung. Während derzeit zehn Menschen im Erwerbsalter für drei über Fünfundsechzigjährige aufzukommen haben, wird sich diese Belastung im Jahre 2050 in etwa verdoppelt haben; wollte man das heute bestehende Verhältnis zwischen Erwerbspersonen und Rentnern beibehalten, so müsste nach und nach das Berufs leben auf ein Lebensalter von nicht weniger als 74 bis 75 Jahren verlängert werden. Wie sich hieraus ergibt, wäre die zur Zeit vorgesehene Anhebung des Rentenalters auf die Vollendung des 67. Lebensjahres äußerst maßvoll und wohl nur auf etwa ein Jahrzehnt aufrecht zu erhalten. Angesichts der in der Gesetzgebung verfestigten Gleichbehandlung der Beamten, Richter und Soldaten mit den Altersrentnern ist mit Sicherheit damit zu rechnen, dass das für jene inzwischen gesetzlich vorgesehene Rentenalter von 67 Jahren alsbald ,,wirkungsgleich“ auch für die Beamten eingeführt werden wird.

Seiten 312 - 316

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.06.2007.312

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